Unterhaltszahlungen 2011
Änderung Unterhalt 2011
Das Bundesverfassungsgericht hob am 11.02.2011 Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, wonach eine neue Heirat bei der Bemessung des Bedarfs berücksichtigt werden muss.
Das Urteil mindert die Aussichten wiederverheirateter Geschiedener.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ansprüche Geschiedener auf
Unterhalt vom wiederverheirateten ehemaligen Ehegatten wieder erhöht.
Der nach der Familienrechtsreform eingeführte Grundsatz der Dreiteilung
des Bundesgerichtshofs wurde aufgehoben.
Für den wiederverheirateten Klaus N. (52) hat diese Entscheidung
negative Konsequenzen. Er war 20 Jahre mit der 48 jährigen Katharina S.
verheiratet. Nach der Scheidung vor fünf Jahren heiratete er unlängst
seine jetzige Ehefrau Julia. Nach der vom Bundesgerichtshof eingeführten
Rechtsprechung wären die Nettoeinkünfte von Klaus, Katharina und Julia
zusammenzurechnen und durch drei zu teilen gewesen. Bei Einkommen von
2500,00 (Klaus), 1500 (Katharina) und 1300,00 (Julia) ging Klaus bislang
davon aus jetzt nur noch EUR 282.- Unterhalt an Katharina zahlen zu
müssen. Durch den Wegfall der „Dreiteilung“ ist Katharina aber wieder so
zu stellen, als gäbe es keine Wiederverheiratung. Das
Bundesverfassungsgericht urteilte nämlich, der Maßstab für Unterhalt
müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der unterhaltspflichtige
Partner erneut geheiratet hat. Entscheidend seien die Lebensverhältnisse
zum Zeitpunkt der Scheidung. Der BGH habe eigenmächtig einen vom
Gesetzgeber gar nicht beabsichtigten Systemwechsel eingeleitet und sei
damit eindeutig zu weit gegangen, stellte das Bundesverfassungsgericht
fest. Die Methode des BGH belaste den vorangegangenen Ehegatten
einseitig zugunsten des Unterhaltspflichtigen und dessen nachfolgenden
Ehegatten, urteilte das Verfassungsgericht. Der Gesetzgeber habe aber
festgelegt, dass ausschlaggebend für den Unterhalt die wirtschaftlichen
Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung sein sollen. Der BGH habe seine
eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen an Stelle der gesetzlichen Vorgaben
gesetzt. Dies bedeutete, dass Klaus jetzt zwar unterhaltsrechtlich auch
Julia verpflichtet ist, dies jedoch gegenüber Katharina nicht geltend
machen kann.
Da Katharina jedoch nur 30 Stunden in der Woche arbeitet kann Klaus
dennoch hoffen, dass sich seine Situation verbessert, wenn er gegen den
ursprünglich festgelegten nachehelichen Unterhalt vorgeht. Nach den 2008
eingeführten Grundsätzen des neuen Scheidungsrechts ist Katharina
nämlich verpflichtet, sich so rasch wie möglich eine
Vollzeitbeschäftigung zu suchen.
(wr)
Weitere Informationen unter:
Rechtsanwälte Dahrmann, von Rosenstiel & Coll.